Logo des DIHK
 
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Startseite
Recherche
Onlineantrag
Eignungsnachweise
Zuständigkeiten und Kosten
Über amtliches Verzeichnis
Fragen und Antworten
Amtliches Verzeichnis > Barrierefreiheitserklärung  

Hinweise zur Barrierefreiheit

 

Barrierefreiheitserklärung

für die Website www.amtliches-verzeichnis.ihk.de


Erklärung zur Barrierefreiheit

Die DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer bemüht sich, die Website www.amtliches-verzeichnis.ihk.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die genannte Website.



Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 in weiten Teilen vereinbar. Einzelne Inhalte und Funktionen befinden sich derzeit in der Überprüfung bzw. Überarbeitung.



Erstellungsdatum dieser Erklärung

  • Erstellt am: 28. Juni 2025
  • Zuletzt überarbeitet am: 09. September 2025


Methodik der Bewertung

Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung nach § 3 Absatz 1 BITV 2.0 und orientiert sich an den Prüfschritten des BITV-Tests in der Fassung vom Oktober 2023.



Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige PDF-Dokumente sind derzeit nicht durchgängig barrierefrei (z. B. fehlende Tags und Alternativtexte).

Wir arbeiten daran, diese Barrieren schrittweise abzubauen.



Rückmeldung und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 20308-0
E-Mail: reppelmund.hildegard@dihk.de
Stichwort: Barrierefreiheit AVPQ

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese vermittelt bei Konflikten zwischen Nutzer*innen und öffentlichen Stellen zum Thema Barrierefreiheit.

Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Rechtsgrundlagen

  • Behindertengleichstellungsgesetz
  • BITV 2.0: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011, zuletzt geändert am 24. Oktober 2023
  • Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen





Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache für die Internet-Seite www.amtliches-verzeichnis.ihk.de



Wer hat die Internet-Seite gemacht?

Die Internet-Seite gehört zur DIHK | Deutschen Industrie- und Handelskammer. Die DIHK möchte, dass alle Menschen die Seite gut benutzen können. Auch Menschen mit Behinderungen.



Wie barrierefrei ist die Seite?

Die Internet-Seite ist teilweise barrierefrei. Das bedeutet: Viele Dinge sind gut zu benutzen. Aber es gibt noch Dinge, die schwierig sind.

  • Zum Beispiel: Manche PDF-Dateien kann der Bildschirm-Leser nicht gut lesen.

Wir arbeiten daran, das besser zu machen.



Wann wurde die Erklärung geschrieben?

  • Die Erklärung wurde am 28. Juni 2025 geschrieben.
  • Wir haben die Seite selbst geprüft.


Haben Sie Probleme mit der Seite?

Dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Schreiben oder rufen Sie uns an:

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 20308-0
E-Mail: reppelmund.hildegard@dihk.de

Was können Sie tun, wenn Sie keine Antwort bekommen?

Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle BGG beschweren. Die Stelle hilft bei Streit.

Schlichtungsstelle BGG, Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Welche Gesetze gelten?

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
  • BITV 2.0
  • EU-Richtlinie 2016/2102